Die neue Richtlinie NIS-2
Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit
EU-Gesetzgebung: Cybersecurity
Bereitmachen für die NIS2-RL
Was ist die NIS-2-RL?
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Das Ziel: die Cyber-Sicherheit von Unternehmen stärken und ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in der EU sicherstellen. Dabei steht jedes Unternehmen selbst in der Pflicht zu beurteilen, ob es von der Network and Information Security-Richtlinie (kurz NIS2) betroffen ist. Entscheidend ist vor allem die Art der Geschäftstätigkeit in der EU. Insgesamt sind 18 Sektoren von der NIS2-Richtlinie betroffen.
Ihren eigentlichen Ursprung hat sie in der NIS-Richtlinie (Network and Information Security Directive), die schon in 2016 eingeführt wurde. Die NIS-2-RL ist bereits am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und muss bis zum 17. Oktober 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden.
Was hat sich im Vergleich zur NIS-Richtlinie verändert?
Mit der Einführung von NIS-2-RL wurde/n
- der Anwendungsbereich auf zahlreiche zusätzliche Sektoren ausgeweitet,
- strengere Sicherheitsanforderungen eingeführt,
- strengere Haftungsregelungen für die Geschäftsführung etabliert und
- höhere Strafen bei Nichteinhaltung eingeführt.
Wozu dient die NIS-2-Richtlinie?
Unsere Welt verändert sich und wird immer digitaler – Geräte und Systeme werden immer intelligenter und zunehmend vernetzt. Diese fortschreitende Digitalisierung bringt nicht nur immense Vorteile und Möglichkeiten, sondern auch wachsende Risiken und Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit mit sich. Angesichts dieser Risiken wird die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen immer größer. Durch die NIS-2-Richtlinie werden Unternehmen schließlich dazu bewegt, gegen Cyberbedrohungen vorzugehen, um das Sicherheitsniveau in den EU-Mitgliedsstaaten zu verbessern und den Schutz kritischer Infrastrukturen und sensibler Daten zu gewährleisten.
Wesentliche Einrichtungen
Wesentliche Einrichtungen
Geldbuße bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört.
Die Unternehmensführung wird für etwaige Verstöße in Verantwortung genommen und ist damit haftbar. Eine Delegation ist nicht vollständig möglich, also gilt „mitgehangen, mitgefangen“.
Wichtige Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen
Geldbuße bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1,4% des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört
Die Unternehmensführung wird für etwaige Verstöße in Verantwortung genommen und ist damit haftbar. Eine Delegation ist nicht vollständig möglich, also gilt „mitgehangen, mitgefangen“.
Diese Unternehmen müssen sich dringend vorbereiten
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Betroffen von der Richtlinie sind Unternehmen und Organisationen, die in Verbindung mit dem KRITIS Sektor, also diejenigen, die eine wesentliche Rolle in der Gesellschaft und Wirtschaft einnehmen, aber auch Unternehmen, die beispielweise in die Lieferkette kritischer Akteure eingebunden sind. Die künftige Relevanz der NIS-2-Richtlinie für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ergibt sich aus der Anforderung, dass auch Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro die Richtlinie einhalten müssen.
Ist Ihr Unternehmen von der NIS-2-RL betroffen, sind Sie dazu verpflichtet umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementiert und regelmäßig zu aktualisiert, einschließlich Risikoanalyse und Notfallpläne. Zudem besteht eine Meldepflicht, die es erforderlich macht, Sicherheitsvorfälle zeitnah zu melden.
Wesentliche Einrichtung:
Wichtige Einrichtung:
Eine Laissez-faire-Haltung in der Abwehr von Hackerangriffen wird künftig spürbar bestraft. Statt der 150.000 Euro, die die erste NIS-Fassung als Höchstbetrag für Sanktionen vorsah, drohen Betreibern essentieller Services künftig hohe Geldbußen.
Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen Art. 21 (Risikomanagementmaßnahmen) und Art. 23 NIS2-RL (Berichtspflichten über erhebliche Sicherheitsvorfälle).
Zählt Ihr Unternehmen dazu?
Der erweiterte KRITIS-Sektor: Hohe Implikationen für Unternehmen und Institutionen
Innerhalb von 24h
Innerhalb von 24h
Erste Meldung (Frühwarnung) an die zuständigen Behörden mit Angabe, ob der Sicherheitsvorfall evtl. auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist.
Innerhalb von 72h
Innerhalb von 72h
ein Bericht mit den Indicators of Compromise muss an die Behörden ausgehändigt werden, der ohne dediziertes Security-Know-how zu einer fast unlösbaren Aufgabe wird.
Nach einem Monat
Nach einem Monat
ist ein Abschlussbericht fällig, der mindestens eine ausführliche Beschreibung des Sicherheitsvorfalls, seines Schweregrads und seiner Auswirkungen sowie Angaben zur Art der Bedrohung und den getroffenen Abhilfe-massnahmenbeinhalten muss.
Wie Sie mit RIEDEL Networks der NIS-2-Richtlinie gerecht werden
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Riedel verbindet für uns zwei Welten: Broadcast und IT.
Wenn es um die Übertragung eines erstklassigen Events wie der Formel 1 geht, ist eine starke und verlässliche Partnerschaft ein absolutes Muss. Wir arbeiten schon seit vielen Jahren mit Riedels RiLink zusammen. Sobald das Glasfaserkabel mit unserer Produktionseinheit verbunden ist, wachen alle Systeme auf, verbinden sich sofort mit ihren Hosts und beginnen, Dateien oder Nachrichten zu senden.